Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 22.02.1966 – OS I 91/64
- Spruchkörper
- 1. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1966:0222.OS.I91.64.0A
Leitsatz
Die durch das zweite Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften vom 18.12.1963 (BGBl. I S. 901) in den Abs. 1 Satz 1 von § 18 BBesG als neue Nr. 6 eingefügte Regelung, dass Kinderzuschlag für Enkel gewährt wird, wenn keine anderen Personen als der das Kind in seine Wohnung aufnehmende Beamte gesetzlich zum Unterhalt des Enkels verpflichtet sind, ist nicht verfassungswidrig, weil die Heranziehung der Unterhaltsbestimmungen eine gleichmäßige Behandlung aller Berechtigten gewährleistet.
Zitierte Vorschriften
§ 18 BBesG
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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