Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 08.02.1966 – OS I 84/64
- Spruchkörper
- 1. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1966:0208.OS.I84.64.0A
Leitsatz
1. Zum Schadensersatzanspruch wegen Fürsorgepflichtverletzung nach unanfechtbarer Entlassung (im Anschluss an BVerwGE 13, 17).
2. Auch im Verwaltungsstreitverfahren gelten die im Zivilprozess entwickelten Grundsätze, dass eine Feststellungsklage trotz möglicher Leistungsklage zulässig ist, wenn der Schaden ziffernmäßig noch nicht feststeht und zu erwarten ist, dass die beklagte Behörde das obsiegende Urteil des Klägers anerkennen wird, ohne dass eine weitere Klage erforderlich sein wird.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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