Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 12.10.1965 – OS I 83/63
- Spruchkörper
- 1. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1965:1012.OS.I83.63.0A
Leitsatz
Bei der Gewährung von Versorgungsbezügen an einem gem. § 35 Abs. 2 G 131 entlassenen Beamten auf Lebenszeit ist weder die Zeit seiner Ausbildung auf einer Fachschule noch die Zeit einer nebenberuflichen Tätigkeit als ruhegehaltsfähige Dienstzeit zu berücksichtigen.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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