Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 16.11.1965 – OS I 82/64
- Spruchkörper
- 1. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1965:1116.OS.I82.64.0A
Leitsatz
1. Die Regelung des § 21 Abs. 2 HBesG vermittelt dem Beamten keinen Anspruch auf eine funktionsgerechte, nach den Tätigkeitsmerkmalen seines Amtes ausgerichtete höhere Besoldung.
2. Bei der Feststellung des Haushaltsplanes greift die Stadtverordnetenversammlung nicht unmittelbar in die Beamtenverhältnisse der städtischen Beamten ein und kann daher bei ihrer Beschlußfassung die dem Beamtenrecht angehörende Regelung über die Fürsorgepflicht (§ 92 HBG F. 1962) nicht verletzen.
Zitierte Vorschriften
§ 92 HBG HE, § 21 HBesG HE
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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