Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 19.12.1967 – OS I 8/65
- Spruchkörper
- 1. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1967:1219.OS.I8.65.0A
Leitsatz
1. Anwaltsgebühren für das Vorverfahren können nur im anschließenden Verwaltungsstreitverfahren für erstattungsfähig erklärt, nicht aber in einem späteren Verfahren geltend gemacht werden.
2. Zur Frage, wann Zinsen für verspätete Versorgungszahlung als Schadensersatz wegen Fürsorgepflichtverletzung geltend gemacht werden können (wie BVerwG).
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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