Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 19.12.1967 – OS I 8/65

Spruchkörper
1. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1967:1219.OS.I8.65.0A

Leitsatz

1. Anwaltsgebühren für das Vorverfahren können nur im anschließenden Verwaltungsstreitverfahren für erstattungsfähig erklärt, nicht aber in einem späteren Verfahren geltend gemacht werden.

2. Zur Frage, wann Zinsen für verspätete Versorgungszahlung als Schadensersatz wegen Fürsorgepflichtverletzung geltend gemacht werden können (wie BVerwG).

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im Wortlaut aus amtlichen Quellen, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat VGH Hessen in OS I 8/65 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten