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Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 16.01.1968 – OS I 79/66

Spruchkörper
1. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1968:0116.OS.I79.66.0A

Leitsatz

Die Versorgungskasse ist zur anteiligen Übernahme des Ruhegehalts eines vorzeitig abberufenen Beamten auf Zeit verpflichtet, wenn er eine Dienstzeit von mindestens sechs Jahren abgeleistet hat. Die Dienstzeit wird nach den Vorschriften über die Berücksichtigung ruhegehaltsfähiger Dienstzeit berechnet, hierbei kommt es auf die tatsächlich bis zur Abberufung abgeleistete Dienstzeit nicht an.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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