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Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 29.11.1966 – OS I 79/65

Spruchkörper
1. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1966:1129.OS.I79.65.0A

Leitsatz

1. Auch eine "Rente" nach § 2 des Kapitulantenversorgungsgesetzes vom 27.09.1938 (RGBl. I S. 1222) fällt unter den Begriff der "Versorgungsbezüge" i.S. des § 64 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 G 131.

2. Ein Hauptmann z.V. im Zweiten Weltkrieg war kein Berufsoffizier (vgl. BVerfGE 3/288 ; BVerwGE 14/88).

3. Auch nach der Neufassung des G 131 im Jahre 1957 hat ein ehemaliger Berufsunteroffizier, der im Zweiten Weltkrieg Hauptmann z.V. gewesen ist, keinen Anspruch auf Hauptmannspension nach Bes. Gruppe A 11 BBesG, sondern nur auf Hauptmannspension auf der Grundlage des Besoldungsgesetzes aus dem Jahre 1920.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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