Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 13.12.1966 – OS I 76/65
- Spruchkörper
- 1. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1966:1213.OS.I76.65.0A
Leitsatz
1. Eine betriebsübliche dienstliche Tätigkeit (hier: Verladen eines ca. 240 kg schweren Verschlages von einem Handkarren in einen Güterwagen durch vier Bahnbedienstete), auf die ein Beamter eine Lumbalgie zurückführt, stellt keinen "Dienstunfall" dar, wenn es bei dieser Tätigkeit zu keinem außergewöhnlichen Vorfall (Abrutschen des Verschlages oder dgl.) gekommen ist.
2. Abgesehen davon würde dieses Ereignis keine "wesentliche Ursache" für die Lumbalgie im Sinne des Dienstunfallrechts darstellen, deren Ursache lag bei dem hier in Frage stehenden Beamten vielmehr unstreitig in einer von Geburt an vorhandenen Anomalie der Lendenwirbelsäule.
3. Zum Verhältnis zwischen dem dienstunfallrechtlichen Begriff der "wesentlichen Ursache" und dem Begriff der "richtungsgebenden Verschlimmerung" (wie Urteil des Senats vom 18.10.1966, OS I 70/63).
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im Wortlaut aus amtlichen Quellen, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat VGH Hessen in OS I 76/65 entschieden?“