Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 26.09.1967 – OS I 75/64
- Spruchkörper
- 1. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1967:0926.OS.I75.64.0A
Leitsatz
1. Eine Klage ist unbegründet, wenn sie nach einem verspäteten Widerspruch, der nicht beschieden sondern als Dienstaufsichtsbeschwerde behandelt worden ist, erhoben wurde.
2. Zur Erörterungspflicht des Vorsitzenden.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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