Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 02.11.1965 – OS I 73/64
- Spruchkörper
- 1. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1965:1102.OS.I73.64.0A
Leitsatz
Der Stabs- oder Oberhauptmann der früheren kroatischen Ustascha Miliz erhält die Versorgungsbezüge nach der Besoldung eines Hauptmannes der Deutschen Wehrmacht.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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„Was hat VGH Hessen in OS I 73/64 entschieden?“