Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 24.10.1967 – OS I 71/66
- Spruchkörper
- 1. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1967:1024.OS.I71.66.0A
Leitsatz
Bei den aus der Bundeswehr ausscheidenden Soldaten auf Zeit, denen bei der Berechnung der Übergangsgebührnisse eine Dienstzeit in der früheren Wehrmacht gutgebracht wird, ist die Übergangsbeihilfe nur dann gemäß der Überleitungsvorschrift des Art. II Abs. 2 Satz 2 des Zweiten Änderungsgesetzes zum Soldatenversorgungsgesetz in der Fassung des Art. 9 des Dritten Änderungsgesetzes zum Wehrpflichtgesetz vom 26.03.1965 (BGBl I S. 162) zu erhöhen, wenn der Gesamtbetrag ihrer Versorgungsbezüge (Übergangsgebührnisse und Übergangsbeihilfe) durch das Zweite Änderungsgesetz zum Soldatenversorgungsgesetz vom 06.08.1964 (BGBl I S. 603) gemindert worden ist.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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