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Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 19.01.1965 – OS I 71/63

Spruchkörper
1. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1965:0119.OS.I71.63.0A

Leitsatz

1. Die Ausübung einer Diensthandlung ist dann mit einer besonderen Lebensgefahr verbunden, wenn der Verlust des Lebens sehr naheliegend ist oder unmittelbar bevorstehend erscheint.

2. Der Beamte hat seinen Dienst im Bewußtsein einer besonderen Lebensgefahr verrichtet, wenn er zu Beginn der Diensthandlung deren besondere Gefährlichkeit gekannt und trotzdem den Dienst ausgeübt hat.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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