Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 10.08.1965 – OS I 69/64
- Spruchkörper
- 1. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1965:0810.OS.I69.64.0A
Leitsatz
Es ist nicht möglich, eine kilometermäßige Höchstgrenze festzusetzen, innerhalb deren eine Familienzusammenführung noch bejaht werden kann. Eine räumliche Entfernung steht der Familienzusammenführung dann nicht entgegen, wenn die Möglichkeit der Gewährung eines Mindestmaßes an laufender persönlicher Betreuung und der persönliche Wille des Aufnehmenden zur Pflege eines ständigen persönlichen Kontaktes und zur Gewährung familiärer Fürsorge vorliegen (wie BVerwGE 15/356).
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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