Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 21.12.1965 – OS I 68/65
- Spruchkörper
- 1. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1965:1221.OS.I68.65.0A
Leitsatz
1. Ein fristloser Widerruf eines Beamtenverhältnisses kann in einen fristgerechten Widerruf umgedeutet werden, wenn zu erkennen ist, dass der Dienstherr das Dienstverhältnis auf jeden Fall lösen wollte, und wenn ein sachlicher Grund vorliegt.
2. Das Widerrufsbeamtenverhältnis eines Beamten im Vorbereitungsdienst kann beendet werden, wenn die Weiterbeschäftigung des Beamten für den Dienstherrn unzumutbar ist.
3. Einzelfall der Unzumutbarkeit.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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