Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 16.05.1967 – OS I 66/65
- Spruchkörper
- 1. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1967:0516.OS.I66.65.0A
Leitsatz
1. Eine Zeit, während der ein Arbeiter nach erfolgter Kündigung bei seinem früheren Arbeitgeber nicht tätig war, kann nicht als ruhegehaltsfähige Dienstzeit berücksichtigt werden.
2. Dies gilt auch dann, wenn er gegen die Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erhoben hatte, in dem Verfahren aber kein Urteil ergangen ist.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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