Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 19.03.1968 – OS I 64/66
- Spruchkörper
- 1. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1968:0319.OS.I64.66.0A
Leitsatz
1. Die rechtskräftige Entscheidung eines früheren Prozesses wirkt sich auch dann aus, wenn der Streitgegenstand dieses Verfahrens in einem späteren Prozeß nur Vorfrage ist. Deshalb ist eine rechtskräftig festgestellte Rechtsfolge auch dann bindend, wenn sie als präjudizielle Voraussetzung in einem weiteren Verfahren in Betracht kommt.
2. § 7 Abs. 1 G 131 ist durch § 31 G 131 in der Neufassung des Gesetzes vom 21.08.1961 nicht berührt worden.
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