Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 05.07.1966 – OS I 6/66
- Spruchkörper
- 1. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1966:0705.OS.I6.66.0A
Leitsatz
Ein Beamter hat (bzw. behält) nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 des Sonderzuwendungsgesetzes auch dann keinen Anspruch auf eine Sonderzuwendung, wenn er "mit Ablauf des 31. März" des folgenden Jahres aus Gründen, die er selbst zu vertreten hat, ausscheidet.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im Wortlaut aus amtlichen Quellen, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat VGH Hessen in OS I 6/66 entschieden?“