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Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 05.07.1966 – OS I 6/66

Spruchkörper
1. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1966:0705.OS.I6.66.0A

Leitsatz

Ein Beamter hat (bzw. behält) nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 des Sonderzuwendungsgesetzes auch dann keinen Anspruch auf eine Sonderzuwendung, wenn er "mit Ablauf des 31. März" des folgenden Jahres aus Gründen, die er selbst zu vertreten hat, ausscheidet.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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