Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 07.09.1965 – OS I 6/63
- Spruchkörper
- 1. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1965:0907.OS.I6.63.0A
Leitsatz
Eine Stelle der Besoldungsgruppe A 10 HBesG (Oberinspektorenstelle) kann wegen der Ermittlung des abstandsgleichen Grundgehalts (§ 25 Abs. 3 HBesG) nur in diejenige Besoldungsgruppe der früheren Besoldungsordnung fiktiv rückumgewandelt werden, aus der sie durch das Hess.Bes.Ges. in die neue Besoldungsgruppe umgewandelt worden war, also entweder in die Bes.Gr. A 4 b 2 oder in Bes.Gr. A 4 b 1 (R)BesG. Eine frühere A 4 b 2 Stelle kann somit durch § 25 Abs. 3 HBesG nicht zum A 4 b 1 Stelle werden.
Zitierte Vorschriften
§ 25 HBesG HE
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