Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 17.01.1967 – OS I 59/65
- Spruchkörper
- 1. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1967:0117.OS.I59.65.0A
Leitsatz
Einem früheren Oberfeldmeister des Reichsarbeitsdienstes (Bes.Gr. RADm 8a, entspricht der alten Zwischenbesoldungsgruppe A 4 c 1, sog. Inspektor alter Art), der als Inspektor (Bes.Gr. A 9) wiederverwendet worden ist, steht nach § 71 e Abs. 1 Satz 2 G 131 i.V.m. §§ 71k, 71g G 131 (Fassung 1961) eine unwiderrufliche und ruhegehaltfähige Zulage in der Höhe zu, dass die Bezüge eines Oberinspektors (Bes.Gr. A 10) erreicht werden.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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