Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 11.06.1968 – OS I 58/65
- Spruchkörper
- 1. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1968:0611.OS.I58.65.0A
Leitsatz
1. Es ist nicht zu beanstanden, daß für einen Schaden, der grob fahrlässig verursacht worden ist, Ersatz in der Regel nicht geleistet wird.
2. Zur Frage, ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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„Was hat VGH Hessen in OS I 58/65 entschieden?“