Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Beschluss vom 28.12.1965 – OS I 55/65
- Spruchkörper
- 1. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1965:1228.OS.I55.65.0A
Leitsatz
Zur Frage, inwieweit bei einer Kostenentscheidung, die nach einer infolge Gesetzesänderung eingetretenen Erledigung der Hauptsache zu treffen ist, trotz Fehlens einer ausdrücklichen diesbezüglichen Bestimmung der Grundgedanke einer in einem anderen Änderungsgesetz enthaltenen Vorschrift angewandt werden kann, die vorsieht, daß bei Erledigung eines Rechtsstreits infolge dieses Änderungsgesetzes keine Gerichtskosten erhoben und außergerichtliche Kosten gegeneinander aufgehoben werden.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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