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Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 07.05.1968 – OS I 52/66

Spruchkörper
1. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1968:0507.OS.I52.66.0A

Leitsatz

Ist eine Urkunde lückenhaft oder wird sie vom Gericht falsch gewürdigt, so kann hieraus kein Restitutionsgrund im Sinne des § 580 Ziff. 7 b ZPO hergleitet werden, indem hinsichtlich ihres Inhalts ergänzende Behauptungen aufgestellt werden, die zu einer anderen Auslegung führen sollen. Das Gesetz stellt ausdrücklich darauf ab, daß die Partei eine "andere" (d.h. in den Prozeß bisher nicht eingeführte) Urkunde auffindet oder zu benutzen in den Stand gesetzt wird, nicht aber darauf, daß die Partei die Unvollständigkeit einer bereits gerichtsbekannten Urkunde darzulegen versucht.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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