Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 20.07.1965 – OS I 52/64
- Spruchkörper
- 1. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1965:0720.OS.I52.64.0A
Leitsatz
1. Nach Eintritt des zulässigen Höchstalters (§ 32 Abs. 1 Nr. 4 BLV) ist eine Beförderung auch nicht im Wege der Ausnahme nicht mehr zulässig.
2. Ein Rechtsanspruch eines Beamten auf Beförderung ist nicht gegeben (st. Rspr.).
3. Nimmt der Dienstherr die Auswahl unter den zu befördernden Beamten nach der Bedeutung der jeweiligen Aufgabengebiete vor, so handelt er nicht sachwidrig.
Zitierte Vorschriften
§ 32 BLV
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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