Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 02.11.1965 – OS I 52/63
- Spruchkörper
- 1. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1965:1102.OS.I52.63.0A
Leitsatz
1. Nach der LaufbVO vom 28.02.1939 war für die Laufbahn der Inspektoren nicht mehr das Reifezeugnis (Abitur) erforderlich.
2. Die Teilnahme der sog. Jungmänner im Dienste der Reichsfinanzverwaltung war eine Fachausbildung, die nach § 6 Abs. 3 Nr. 1 HBesG berücksichtigt werden muß.
Zitierte Vorschriften
§ 6 HBesG HE
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im Wortlaut aus amtlichen Quellen, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat VGH Hessen in OS I 52/63 entschieden?“