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Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 02.11.1965 – OS I 52/63

Spruchkörper
1. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1965:1102.OS.I52.63.0A

Leitsatz

1. Nach der LaufbVO vom 28.02.1939 war für die Laufbahn der Inspektoren nicht mehr das Reifezeugnis (Abitur) erforderlich.

2. Die Teilnahme der sog. Jungmänner im Dienste der Reichsfinanzverwaltung war eine Fachausbildung, die nach § 6 Abs. 3 Nr. 1 HBesG berücksichtigt werden muß.

Zitierte Vorschriften

§ 6 HBesG HE

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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