Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 29.08.1967 – OS I 51/64
- Spruchkörper
- 1. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1967:0829.OS.I51.64.0A
Leitsatz
§ 229 Abs. 6 HBG (F. 1962) dient der Besitzstandswahrung. Diese Vorschrift kommt nicht zur Anwendung, wenn die mit dem Inkrafttreten des Gesetzes (01.04.1962) nach § 168 auf die Versorgungsbezüge anzurechnenden Rentenanteile erst zu einem Zeitpunkt (hier: 01.12.1962) tatsächlich angerechnet werden, in dem die Versorgungsbezüge trotz der abgezogenen Anrechnungsbeträge höher sind als sie ohne Anrechnung bei Inkrafttreten des Gesetzes waren.
Zitierte Vorschriften
§ 229 HBG HE
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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