Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 29.11.1966 – OS I 50/65
- Spruchkörper
- 1. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1966:1129.OS.I50.65.0A
Leitsatz
1. Tätigkeit als Hilfspolizist (Polizeiwachtmeister der Reserve) im Sudetenland war kein "berufsmäßiger" Polizeivollzugsdienst; sie kann nicht als ruhegehaltsfähig angerechnet werden.
2. Ein solcher Hilfspolizist stand in keinem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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