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Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 21.05.1968 – OS I 46/66

Spruchkörper
1. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1968:0521.OS.I46.66.0A

Leitsatz

1. Einzelfall der Anwendung des § 168 HBG (Fassung 1962) bei einer Invalidenrente, die nach § 1544 d RVO (alte Fassung) berechnet ist.

2. Versagung von Vertrauensschutz für die Zukunft, wenn die gesetzwidrig gewährte Begünstigung dauernde Leistungen aus öffentlichen Mitteln zur Folge hat (wie Rechtsprechung des BVerwG in Beamtensachen). Die zu den Sozialversicherungsgesetzen oder auch zum LAG ergangene Rechtsprechung über Vertrauensschutz ist in Beamtensachen jedenfalls dann nicht anzuwenden, wenn der Betroffene neben der beamtenrechtlichen Höchstpension aus der von ihm zuletzt bekleideten Besoldungsgruppe eine Rente aus der Sozialversicherung erhält.

Zitierte Vorschriften

§ 168 HBG HE

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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