Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 08.11.1966 – OS I 45/65
- Spruchkörper
- 1. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1966:1108.OS.I45.65.0A
Leitsatz
Bei der Berechnung der Abfindung einer freiwillig ausgeschiedenen verheirateten Beamtin kann ein Kinderzuschlag nicht berücksichtigt werden, wenn ihr Ehemann als Beamter nach ihrem Ausscheiden für dasselbe Kind Kinderzuschlag weiter erhält.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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„Was hat VGH Hessen in OS I 45/65 entschieden?“