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Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 13.04.1965 – OS I 45/63

Spruchkörper
1. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1965:0413.OS.I45.63.0A

Leitsatz

1. Zur Frage der Dienstbefreiung eines Rechtspflegers zum Studium (Einzelfall).

2. Eine Dienstbefreiung wie unter 1) bedarf nicht der Mitbestimmung des Personalrats; ebenso nicht die Entlassung auf eigenen Antrag.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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