Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 13.04.1965 – OS I 45/63
- Spruchkörper
- 1. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1965:0413.OS.I45.63.0A
Leitsatz
1. Zur Frage der Dienstbefreiung eines Rechtspflegers zum Studium (Einzelfall).
2. Eine Dienstbefreiung wie unter 1) bedarf nicht der Mitbestimmung des Personalrats; ebenso nicht die Entlassung auf eigenen Antrag.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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