Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 20.09.1966 – OS I 44/65
- Spruchkörper
- 1. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1966:0920.OS.I44.65.0A
Leitsatz
1. Ansprüche eines Rentenempfängers auf Nachversicherung für eine frühere Berufssoldatenzeit gehören zur Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte (wie BVerwG in RiA 1966, 142).
2. Für Berufssoldaten, die vor dem 01.10.1935 ausgeschieden sind, besteht nach § 99 AKG kein Anspruch auf Nachversicherung (wie BVerwG, V C 49.65 vom 14.07.1965).
Zitierte Vorschriften
§ 99 AKG
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