Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 12.03.1968 – OS I 43/66
- Spruchkörper
- 1. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1968:0312.OS.I43.66.0A
Leitsatz
1. Die Festsetzung der Pflichtstunden gemäß § 16 Abs. 1 Satz 2 SchVG durch den Hessischen Kulturminister berührt das beamtenrechtliche Grundverhältnis der Lehrer und ist deshalb gerichtlich nachprüfbar.
2. Es verstößt nicht gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz, daß die Studienräte an berufsbildenden Schulen (Handels- und Gewerbelehrer) 28 Wochenstunden, die Studienräte an Gymnasien, Wissenschaftsgymnasien und Wirtschaftsoberschulen (Philologen) dagegen nur 25 Wochenstunden zu unterrichten haben.
Zitierte Vorschriften
§ 16 SchVG
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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