Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 16.03.1965 – OS I 41/64
- Spruchkörper
- 1. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1965:0316.OS.I41.64.0A
Leitsatz
Das G 131 gewährt einem an der Unterbringung teilnehmenden ehemaligen Leutnant der Schutzpolizei keinen Rechtsanspruch auf gleichwertige Wiederverwendung.
Das Bestehen einer Laufbahnprüfung oder der Nachweis einer entsprechenden Qualifikation begründet keinen Anspruch auf Beförderung.
Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn beschränkt sich auf die Grenzen des von dem Beamten jeweils bekleideten Amtes (st. Rspr.).
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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