Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 22.10.1968 – OS I 39/66

Spruchkörper
1. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1968:1022.OS.I39.66.0A

Leitsatz

Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 der Verordnung über die Gewährung von Trennungsentschädigung vom 03.07.1964 (BGBl. I S. 441) erhält ein Beamter, der mit seiner Mutter in häuslicher Gemeinschaft lebt und gesetzlich verpflichtet ist, ihr wegen der Höhe der von ihr bezogenen Renten überwiegend Unterhalt und Unterkunft zu gewähren, Trennungsentschädigung, wenn die übrigen Voraussetzungen dieser Vorschrift vorliegen. Führt die 71 Jahre alte Mutter des Beamten diesem den Haushalt so kann ihre Arbeitskraft nicht so hoch veranschlagt werden, daß der Beamte daher Ersparnisse in Höhe des Lohnes für eine Hausgehilfin habe, die auf den seiner Mutter gewähren Unterhalt anzurechnen sind, so daß diese nicht den überwiegenden Unterhalt im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung über die Gewährung von Trennungsentschädigung vom 03.07.1964 erhält.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im Wortlaut aus amtlichen Quellen, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat VGH Hessen in OS I 39/66 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten