Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 05.07.1966 – OS I 37/65
- Spruchkörper
- 1. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1966:0705.OS.I37.65.0A
Leitsatz
1. Gegen die Verfassungsmäßigkeit der in § 13 Abs. 1 Satz 2 i.V. mit § 3 Abs. 1 Nr. 1b HBeihVO (F. 1959) getroffenen Regelung, nach der sich der Beihilfebemessungssatz von 50 % bei verheirateten Antragstellern unbeschadet etwaiger weiterer, hier nicht interessierender Einschränkungen lediglich dann um 5 % zu erhöhen, wenn der Ehegatte nicht auch im öffentlichen Dienst stand, bestanden keine Bedenken.
2. Zur Frage der Vorschußgewährung auf Beihilfen.
Zitierte Vorschriften
§ 3 HBeihVO HE
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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