Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 30.07.1968 – OS I 3/65
- Spruchkörper
- 1. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1968:0730.OS.I3.65.0A
Leitsatz
1. Die versorgungsrechtliche Besserstellung der (erst) nach dem 8.5.1935 erstmals berufsmäßig in den Wehrdienst eingetretenen Berufssoldaten durch das vierte Änderungsgesetz zum Gesetz 131 erfolgt nicht für die zurückliegende Zeit.
2. Bis zum Inkrafttreten des vierten Änderungsgesetzes ist die Frage, ob ein Berufssoldat am 8.5.1945 einen Anspruch auf lebenslängliche Dienstzeitversorgung erlangt hatte (§ 33 Abs. 2 Satz 1, 2. Altern. G 131 F. 1957 -) nach dem Wehrmachtsfürsorge- und Versorgungsgesetz (WFVG) zu beurteilen.
3. Einzelfall einer Arbeitsverwendungunfähigkeit.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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