Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 16.07.1968 – OS I 3/62
- Spruchkörper
- 1. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1968:0716.OS.I3.62.0A
Leitsatz
1. Ein im Jahre 1953 abgeschlossener Vergleich, durch den ein Verwaltungsstreitverfahren wegen Nichtberücksichtigung von Ernennungen und Beförderungen (§ 7 G 131) beendet worden ist, steht einer Entscheidung im Jahre 1960, daß Rechte nach Kapitel I Ges. 131 nicht bestehen., weil der frühere Beamte durch sein Verhalten während der Herrschaft des Nationalsozialismus gegen die Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat (§ 3 Abs. 1 Ziff. 3 a G 131), nicht entgegen.
2. Einzelfall eines Verhaltens, das sich als Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit darstellt.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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