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Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 12.10.1965 – OS I 26/64

Spruchkörper
1. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1965:1012.OS.I26.64.0A

Leitsatz

Die Trennungsentschädigung eines Beamten, der nach den Bestimmungen des G 131 in den öffentlichen Dienst in Hessen übernommen worden ist, richtet sich nach den Vorschriften, die für diese Leistung auch für die übrigen hessischen Beamten gelten.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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