Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 15.06.1965 – OS I 23/64
- Spruchkörper
- 1. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1965:0615.OS.I23.64.0A
Leitsatz
In Ausübung des Wehrdienstes hat eine dienstliche Veranstaltung dann stattgefunden, wenn sie vom Vorgesetzten angeordnet, zumindest aber gefördert und gebilligt ist, unter dienstlicher Aufsicht steht, dienstlich organisiert und zumindest teilweise vom Dienstherrn finanziert wird.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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„Was hat VGH Hessen in OS I 23/64 entschieden?“