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Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 15.06.1965 – OS I 23/64

Spruchkörper
1. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1965:0615.OS.I23.64.0A

Leitsatz

In Ausübung des Wehrdienstes hat eine dienstliche Veranstaltung dann stattgefunden, wenn sie vom Vorgesetzten angeordnet, zumindest aber gefördert und gebilligt ist, unter dienstlicher Aufsicht steht, dienstlich organisiert und zumindest teilweise vom Dienstherrn finanziert wird.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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