Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 27.02.1968 – OS I 22/66
- Spruchkörper
- 1. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1968:0227.OS.I22.66.0A
Leitsatz
Auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Dienstunfallfürsorge werden unter den Bedingungen, die im naturwissenschaftlich-philosophischen Sinne für den eingetretenen Schaden ursächlich sind, nur solche Bedingungen als Ursache im Rechtssinne anerkannt, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (st. Rspr. des BVerwG; vgl. zuletzt Urteil vom 20.04.1967 II C 118.64 -).
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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