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Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 08.07.1969 – OS I 17/65

Spruchkörper
1. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1969:0708.OS.I17.65.0A

Leitsatz

1. Schadensersatz wegen Fürsorgepflichtverletzung kann nicht wegen sog. immateriellen Schadens geltend gemacht werden.

2. Für Schadensersatzansprüche aus Fürsorgepflichtverletzung ist der Verwaltungsrechtsweg auch nach hessischem Beamtenrecht erst nach Durchführung des Vorverfahrens gem. § 182 HBG geöffnet. Einzelfall eines verspäteten Antrags auf Urteilsergänzung.

Zitierte Vorschriften

§ 182 HBG HE

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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