Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 23.02.1965 – OS I 15/63
- Spruchkörper
- 1. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1965:0223.OS.I15.63.0A
Leitsatz
Ein früherer Berufsunteroffizier, der am 8.5.1945 mehr als zehn aber weniger als zwölf Jahre Dienstzeit abgeleistet hatte und im Jahre 1949 in Hessen ohne Aushändigung einer Ernennungsurkunde als "Polizeiwachtmeister zur Probe" eingestellt und später wieder entlassen worden ist, war weder Beamter noch befand er sich im Vorbereitungsdienst. Er hat deshalb bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen des § 54 Abs. 4 Satz 1 G 131 Anspruch auf Entlassungsgeld.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im Wortlaut aus amtlichen Quellen, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat VGH Hessen in OS I 15/63 entschieden?“