Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 30.05.1967 – OS I 11/66
- Spruchkörper
- 1. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1967:0530.OS.I11.66.0A
Leitsatz
1. Der von der Rechtsprechung zu § 580 Nr. 4 ZPO entwickelte Grundsatz, daß der Widerruf einer Rechtsmittelrücknahme ausnahmsweise zulässig ist, wenn ein Grund zur Wiederaufnahme des Verfahrens vorliegt, ist auch bei § 580 Nr. 7 b ZPO anzuwenden.
2. Zum Rechtsschutzinteresse einer Klage, die auf Gleichstellung gemäß § 4 Abs. 2 G 131 (F. 1953) für einen zurückliegenden Zeitraum gerichtet ist. 3. Einzelfall der Anwendung des § 3 BVFG (Kläger macht geltend, er sei im Jahre 1952 in Sachsen den schriftlichen Dienstanweisungen zuwider angehalten worden, ungeeignete Güterwagen für die Fahrt nach Polen bereitzustellen).
Zitierte Vorschriften
Außerdem: § 3 BVFG
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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