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Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 07.03.1967 – OS I 11/65

Spruchkörper
1. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1967:0307.OS.I11.65.0A

Leitsatz

Der Verwaltungsrechtsweg ist nicht gegeben, wenn ein im Jahre 1932 in den Ruhestand versetzter Beamter am 09. Mai 1945 Angestellter des öffentlichen Dienstes war und um die in der Nachversicherungsbescheinigung zu berücksichtigenden Bruttoentgelte für die Angestelltenzeit, soweit sie auf dem früheren Beamtenverhältnis beruhen, gestritten wird (Anschluß an BVerwG, Urt. vom 07. Oktober 1964 VI C 141.61).

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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