Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 08.08.1966 – OS I 107/63
- Spruchkörper
- 1. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1966:0808.OS.I107.63.0A
Leitsatz
1. Rechtsschutzinteresse liegt nicht vor, wenn Verpflichtungsanträge gegen einen Dienstherrn gerichtet werden, der auch nach Überzeugung des Klägers für die Wiedergutmachung nicht zuständig ist.
2. Zur Frage der Rechtskraft eines Urteils bezüglich Inzident-Feststellungen.
3. Eine Beiladung ist nicht angebracht, wenn zu erwartende Angriffs- oder Verteidigungsmittel der Beizuladenden vom Gericht nicht gewürdigt werden können, weil die Berufung schon mangels Rechtsschutzinteresses zurückgewiesen werden muß.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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