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Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 02.02.1965 – OS I 106/63

Spruchkörper
1. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1965:0202.OS.I106.63.0A

Leitsatz

1. Abwicklung der Gewährung von Kinderzuschlag für ein uneheliches Kind (insoweit Einzelfall ohne grundsätzliche Bedeutung).

2. Obwohl im Verwaltungsprozeß die Rechtshängigkeit schon mit Eingang der Klageschrift bei Gericht eintritt, sind Prozeßzinsen erst von dem Zeitpunkt ab zu entrichten, zu dem der Schuldner eine Abschrift der Klageschrift erhalten hat.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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