Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 09.07.1968 – OE I 7/67
- Spruchkörper
- 1. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1968:0709.OE.I7.67.0A
Leitsatz
1. Zu den Voraussetzungen einer rechtswirksamen beamtenrechtlichen Zusage.
2. Die Fürsorgepflicht aus § 92 Abs. 1 HBG obliegt dem Dienstherrn nur im Rahmen eines bestehenden Beamtenverhältnisses (vgl. ständ. Rspr. d. BVerwG).
3. Bittet der Beamte den Dienstherrn um eine Auskunft, so muß diese vollständig sein. Die Auskunftspflicht erstreckt sich jedoch nicht auf solche Umstände, die völlig entfernt liegen und sich bei verständiger Würdigung nicht aufdrängen.
Zitierte Vorschriften
§ 92 HBG HE
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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