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Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 24.01.1969 – IV OG 90/68

Spruchkörper
4. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1969:0124.IV.OG90.68.0A

Leitsatz

1. Über einen Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung ist auch nach mündlicher Verhandlung durch Beschluß zu entscheiden (Rspr. des Sen. im Anschluß an BVerwG).

2. Zum Begriff des Nachbarn im Sinne des öffentlichen Baurechts.

3. Ein Grundstückseigentümer hat kein Recht auf Einhaltung der für das Nachbargrundstück festgesetzten Baulinien.

4. Einzelfall der Verletzung von Nachbarrechten durch die Errichtung von Pkw-Garagen und -Einstellplätzen im reinen Wohngebiet.

5. Zur Frage der Nachbarschutzfunktion der städtebaulichen Vorschriften der Reichsgaragenordnung.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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