Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 26.01.1969 – IV OG 117/67
- Spruchkörper
- 4. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1969:0126.IV.OG117.67.0A
Leitsatz
1. Bauwerks- und Grenzabstände verletzen Nachbarrechte nur im Rahmen des § 25 Abs. 1 HBO (st. Rspr.).
2. § 34 BBauG hat nachbarschützenden Charakter, soweit der Wohncharakter eines Gebietes durch störende Bauwerke beeinträchtigt wird, ferner, wenn die Zahl der zulässigen Vollgeschosse überschritten wird. Darüber hinaus wird ein nachbarschützender Charakter des § 34 BBauG nicht anerkannt, insbesondere nicht bei Überschreitung der Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl und Baumassenzahl (Fortsetzung der bisherigen Rechtsprechung).
Zitierte Vorschriften
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