Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 29.05.1969 – IV OE 88/68
- Spruchkörper
- 4. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1969:0529.IV.OE88.68.0A
Leitsatz
1. Die Gemeinde ist verpflichtet, ihr Einvernehmen zu einer Bebauung des Außenbereichs gem. § 36 BBauG zu erteilen, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen.
2. Einzelfall zu der Frage, wann ein Grundstück einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil zuzurechnen ist.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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