Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 08.11.1968 – IV OE 82/68
- Spruchkörper
- 4. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1968:1108.IV.OE82.68.0A
Leitsatz
Zwischenurteil über die Zulässigkeit der Berufung, durch das gegen die unverschuldete Versäumung der Berufungsfrist durch die Bevollmächtigten der Klägerin die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt wird.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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„Was hat VGH Hessen in IV OE 82/68 entschieden?“